Hubarbeitsbühnen bedienen - Ausbildung für Bediener mit Vorkenntnissen
nach DGUV Grundsatz 308-008 und DGUV Regel 112-198 sowie DGUV Information 204-011
Dauer: 1 Tag
Safety First - gilt beim Umgang mit Hubarbeitsbühnen! Damit Unfälle vermieden werden können, werden von uns Arbeitskräfte, welche mit Hubarbeitsbühnen arbeiten, regelmäßig in Sachen Theorie und Praxis fachgerecht nach DGUV geschult.
Teilnehmerkreis:
Die Schulung richtet sich an Bediener, welche bisher nur praktische Erfahrungen mit Hubarbeitsbühnen besitzen und noch keinen Bedienerausweis vorweisen können.
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- körperliche und geistige Eignung
Inhalte:
- Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
- Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeit verschiedener Bauarten
- Betrieb allgemein
- Übernahme und Transport der Maschine
- Aufstellung/Inbetriebnahme der Maschine am Arbeitsort
- Arbeiten mit der Maschine
- Tägliche Einsatzprüfung
- Unfallgeschehen
- Sondereinsätze
- Theoretische Prüfung
- Einweisung an der Hubarbeitsbühne
- Arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung
- Standsicherer Aufbau (nur bei Geräten mit Abstützung)
- Standsicheres Verfahren (ohne Abstützung)
- Einüben der Steuerungsfunktionen
- Einüben der Funktion des Notablasses
- Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz
- Praktische Abschlussprüfung
Abschluss:
Bedienerausweis für Hebebühnen/Hubarbeitsbühnen sowie ein Zertifikat
Hinweis / Mitzubringen:
- ein Lichtbild für den Bedienerausweis
- für den praktischen Teil Sicherheitsschuhe
- ggf. wetterfeste Kleidung für den praktischen Teil
Ihr Nutzen:
Sie erwerben den Fahrerausweis für Hebebühnen/Hubarbeitsbühnen, welcher unbefristet gilt und erfüllen die Anforderungen der DGUV 308-008 (BGG 966). Außerdem meistern Sie durch die Grundlagenschulung den Umgang mit Hubarbeitsbühnen.
Termine:
Der nächste Termin findet in 2025 statt - weitere Infos folgen...
Gerne dürfen Sie einen Wunschtermin zur Absprache angeben - gerne auch in Ihrem Unternehmen - falls eine Hubarbeitsbühne vorhanden ist - oder bei uns in Burgau.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Website die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.